Drei Stimmen für DIE LINKE (© sp4764/fotolia.com)
Drei Stimmen für DIE LINKE (© sp4764/fotolia.com)

Für die Wahl zur Gemeindevertretung haben Sie (maxi­mal) drei Stimmen zu ver­ge­ben. Diese dür­fen Sie belie­big an die Kandidateninnen und Kandidaten ver­ge­ben. Streng genom­men wäh­len Sie näm­lich nicht die Partei oder Wählervereinigung, son­dern den Bewerber oder die Bewerberin.
Hinter jedem Kandidatennamen wer­den Sie drei Kreise fin­den, in denen Sie ihr Stimmkreuz ver­mer­ken kön­nen. Sie dür­fen alle drei Stimmen einem Kandidaten oder einer Kandidatin geben oder die drei Stimmen auch über Listen der Parteien und Wählervereinigungen hin­weg belie­big ver­tei­len. Es muss für die Auszähler nur deut­lich erkenn­bar sein, wen Sie ange­kreuzt haben und es dür­fen nicht mehr als drei Stimmen sein, weni­ger schon.

Der grö­ße­ren Herausforderung ste­hen am Wahlabend die Helfer in den Wahllokalen gegen­über. Sie müs­sen sämt­li­che Stimmen zusam­men­zäh­len und rich­tig zuord­nen. Zunächst wird die Anzahl der Stimmen ermit­telt, die für die Kandidatinnen und Kandidaten eines Wahlvorschlages (Liste) abge­ge­ben wur­den. Daraus ergibt sich die Zahl der Abgeordneten, die die betref­fende Partei oder Wählervereinigung in die Gemeindevertretung ent­sen­den kann, also im Grunde die Stärke der spä­te­ren Fraktion. In der Reihenfolge ihrer per­sön­li­chen Stimmenzahl beset­zen dann die Kandidaten der jewei­li­gen Liste die zuvor ermit­tel­ten Mandate. Es ist dem­nach nicht sel­ten, dass wei­ter hin­ten auf der Liste plat­zierte Kandidaten oder Kandidatinnen ein Mandat erhal­ten, weil sie mehr Stimmen als zuvor Platzierte erhielten.

Kurzum: Je mehr Stimmen Sie den Kandidatinnen und Kandidaten der Linken geben, desto stär­ker die spä­tere Fraktion.
Wer in die­ser Fraktion sitzt, bestim­men Sie, indem Sie Ihre Stimme(n) den favo­ri­sier­ten Kandidatinnen und Kandidaten geben.

Musterstimmzettel für die Kreistagswahl (Ausschnitt)
Musterstimmzettel für die Europawahl (Ausschnitt)