Drei Stimmen für DIE LINKE (© sp4764/fotolia.com)
Drei Stimmen für DIE LINKE (© sp4764/fotolia.com)

Für die Wahl zur Gemeindevertretung haben Sie (maximal) drei Stimmen zu vergeben. Diese dürfen Sie beliebig an die Kandidateninnen und Kandidaten vergeben. Streng genommen wählen Sie nämlich nicht die Partei oder Wählervereinigung, sondern den Bewerber oder die Bewerberin.
Hinter jedem Kandidatennamen werden Sie drei Kreise finden, in denen Sie ihr Stimmkreuz vermerken können. Sie dürfen alle drei Stimmen einem Kandidaten oder einer Kandidatin geben oder die drei Stimmen auch über Listen der Parteien und Wählervereinigungen hinweg beliebig verteilen. Es muss für die Auszähler nur deutlich erkennbar sein, wen Sie angekreuzt haben und es dürfen nicht mehr als drei Stimmen sein, weniger schon.

Der größeren Herausforderung stehen am Wahlabend die Helfer in den Wahllokalen gegenüber. Sie müssen sämtliche Stimmen zusammenzählen und richtig zuordnen. Zunächst wird die Anzahl der Stimmen ermittelt, die für die Kandidatinnen und Kandidaten eines Wahlvorschlages (Liste) abgegeben wurden. Daraus ergibt sich die Zahl der Abgeordneten, die die betreffende Partei oder Wählervereinigung in die Gemeindevertretung entsenden kann, also im Grunde die Stärke der späteren Fraktion. In der Reihenfolge ihrer persönlichen Stimmenzahl besetzen dann die Kandidaten der jeweiligen Liste die zuvor ermittelten Mandate. Es ist demnach nicht selten, dass weiter hinten auf der Liste platzierte Kandidaten oder Kandidatinnen ein Mandat erhalten, weil sie mehr Stimmen als zuvor Platzierte erhielten.

Kurzum: Je mehr Stimmen Sie den Kandidatinnen und Kandidaten der Linken geben, desto stärker die spätere Fraktion.
Wer in dieser Fraktion sitzt, bestimmen Sie, indem Sie Ihre Stimme(n) den favorisierten Kandidatinnen und Kandidaten geben.

Musterstimmzettel für die Kreistagswahl (Ausschnitt)
Musterstimmzettel für die Europawahl (Ausschnitt)